AGB

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Your Event Service (nachfolgend YES genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von YES ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingunen können von YES vorgenommen werden und sich auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von YES veröffentlicht.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der Auftrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von YES sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei YES gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von YES als angenommen, sofern von YES nicht – etwas durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar

Wenn nicht anders vereinbart wird ca. 1/3 des Honorars bei Auftragserteilung, ca. 1/3 beim Event und der Restbetrag bei Schlussrechnung fällig Alle Leistungen von YES, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von YES. Alle von YES erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von YES sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird von YES den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten von YES, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt YES eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich YES zurückzustellen.

4. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Mitarbeiter von YES und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von YES (z.B. Ideen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von YES. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit YES darf der Kunde die Leistungen von YES nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von YES durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von YES und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von YES, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von YES erforderlich. Dafür steht von YES und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu (s. Pkt. 3).                        

6. Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von YES sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistung von YES überprüfen lassen. YES veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

7. Kennzeichnung

YES ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf von YES und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Termine

YES bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er YES eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an YES. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von YES. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von YES – entbinden YES jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlungen

Rechnungen von YES sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 6,5 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von YES.

10. Haftung

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von YES vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von YES vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigegeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von YES für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz von YES beruhen.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und YES und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. EU-Recht kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen YES und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von YES, das ist Wien, örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

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